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31.03.2014, 11:49 Uhr
Porzer CDU stellt Änderungsantrag zu Flüchtlingsunterkünften
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertetung Porz hat aktuell folgenden Änderungsantrag eingereicht:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,

bitte setzen Sie folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung

Porz am 01.04.2014:

 Änderungsantrag zu Top 7.2.3 der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 01.04.2014

„Errichtung von Flüchtlingsunterkünften in Systembauweise zur Unterbringung von

Flüchtlingsfamilien".

Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung Porz

1. fordert den Oberbürgermeister und die Verwaltung auf, die Vorlage zurückzuziehen.

2. fordert den Oberbürgermeister und die Verwaltung auf, von den 136 geprüften Standorten diejenigen Standorte offen zu legen, die sich im Stadtbezirk Porz befinden und ebenso die verwendeten Prüfungskriterien sowie deren Ergebnisse bzw. Bewertungen für jeden einzelnen Standort zu erläutern.

3. fordert den Oberbürgermeister und die Verwaltung auf die Ergebnisse der Standortuntersuchungen schnellstmöglich in einer öffentlichen Veranstaltung vorzustellen und mit den betroffenen Anwohnern und Institutionen zu diskutieren.

4. fordert den Oberbürgermeister und die Verwaltung auf, nach erfolgter Bürgerbeteiligung der Bezirksvertretung Porz neue Standortvorschläge vorzulegen, die auf nachvollziehbaren Kriterien

beruhen.

5. lehnt die beiden Porzer Standorte an der „Albert-Schweitzer-Strasse" in Wahn und auf dem „Loorweg" in Zündorf ab.

 

Begründung:

 

Der Oberbürgermeister und die Verwaltung haben bis heute kein Gesamtkonzept für die Unterbringung von Flüchtlingen vorgelegt. Bisher erfolgte leider lediglich die Vorstellung und Diskussion von Einzelstandorten ohne einen Gesamtbezug zum Stadtbezirk Porz bzw. zum gesamten Stadtgebiet herzustellen. Unberücksichtigt bleibt bei der aktuellen Standortauswahl auch, wie viele Flüchtlingsunterkünfte sich schon in unmittelbarer Umgebung befinden. Dies ist nach Auffassung der CDU-Fraktion insgesamt kein verantwortungsvolles Verwaltungshandeln. Es ist weiterhin nicht akzeptabel, dass die Verwaltung im Vorfeld ihre Vorschläge nicht mit den betroffenen Anwohnern und Institutionen diskutiert, sondern alle Betroffenen vor vollendete Tatsachen stellt. Eine vorgeschaltete Information und Diskussion vor Ort muss vor der Entscheidung durchgeführt werden. Ebenso sind keinerlei überzeugenden Kriterien zu erkennen, nach denen die aktuelle Auswahl stattgefunden hat. Nur darauf zu verweisen, dass es sich um Flächen handelt, die im städtischen Besitz sind und kurzfristig bezogen werden können, ist wenig überzeugend und nicht ausreichend. Aus diesen Gründen ist die CDU-Fraktion nicht in der Lage, die von der Verwaltung vorgeschlagenen beiden Standorte in Porz zu beschließen und sieht sich gezwungen, die Verwaltungsvorlage abzulehnen. Eine seriöse, belast- und vertretbare Entscheidung für einzelne Standorte wäre nur möglich, wenn die Verwaltung alle im Stadtbezirk geprüften Standorte mitsamt ihren Prüfungs- und Entscheidungskriterien offen legt und der Bezirksvertretung Porz somit eine eigene ergebnisoffene Prüfung zubilligt.