Unsere Bezirksvertreterin Birgitt Ogiermann hat folgende Anträge für die Sitzung der Bezirksvertretung am 16.02.2016 gestellt:
(1)Zu christlichen Bräuchen und Festen in den Kindertagesstätten und Schulen in Porz (2)Zu den Rechten von Mandatsträgern der Bezirksvertretung Porz in den örtlichen Schulen.
(1) Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 16.02.2016 hier: christliche Bräuche und Feste
Mehr und mehr nicht konfessionell gebundene Kindertagesstätten und Schulen in Porz verzichten auf christliche Bräuche und Feste wie Ostern, St. Martin, Adventszeit und Weihnachten oder benennen sie schlicht um, wie z.B. St. Martin in Lichterfest. Dazu stellt die CDU-Fraktion der Verwaltung folgende Fragen zur Beantwortung:
1. Welche Vorgaben oder Empfehlungen spricht die Verwaltung in diesem Kontext für städtische KITAs und Schulen aus? 2. Bietet die Verwaltung Fördermöglichkeiten z.B. für St. Martins Umzüge aus? 3. Gibt es von Seiten der Verwaltung eine gezielte Brauchtumspflege bzw. zur Förderung von christlichen Feiertagen für KITAs und Schulen?
(2) Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 16.02.2016 hier: Rechte von Mandatsträgern der Bezirksvertretung Porz
Die CDU- Fraktion wird immer wieder von besorgten Eltern auf mangelhafte Zustände in den Porzer Schulen angesprochen insbesondere deren Toilettenanlagen. Hier gibt es zum großen Teil eine gut funktionierende Zusammenarbeit mit den Porzer Schulleitungen und den örtlichen Bezirksvertretern. Aber es gibt auch Schulleitungen, die vielleicht aus Furcht vor negativer Öffentlichkeit oder ähnlichen Gründe, das Betreten des Schulgeländes bzw. Schulgebäudes den Mitgliedern der Bezirksvertretung Porz untersagen. Vor diesem Hintergrund stellt die CDU-Fraktion folgende Fragen an die Verwaltung:
1. Welche Rechte haben Bezirksvertreter in städtischen Gebäuden? 2. Welchen Unterschied macht es hierbei, ob sich die Gebäude im städtischem Eigentum befinden oder nur gemietet bzw. geleast sind (ÖPP-Modelle)? 3. Darf eine Schulleitung ein Betretungsverbot bzw. Hausverbot gegenüber einem Mandatsträger der Stadt Köln aussprechen? 4. Wie kann ein Bezirksvertreter seine gegebenenfalls vorhandene Rechte gegenüber nicht kooperationsbereiten Schulleitungen durchsetzen?
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